Liegenschaftsvermessung

Liegenschaftsvermessung

Amtliche Liegenschaftsvermessungen nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Katastervermessungen und Grenzfeststellungen. Katastervermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Insbesondere sind die Festlegung neuer Flurstücksgrenzen und die Aufnahme neuer und veränderter Gebäude durch Katastervermessung in das Liegenschaftskataster zu übernehmen.

Die Durchführung von Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen sind im Regelfall von Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu erledigen. 

Bei der Durchführung von amtlichen Liegenschaftsvermessungen setzen wir unter anderem notarielle Kaufverträge in der Örtlichkeit um. 

Unsere Tätigkeit dient dem Eigentumsschutz und dem Rechtsfrieden.

Grenzfeststellung

Flurstückszerlegung

Amtliche Gebäudeeinmessung

Vermessung langgestreckter Anlagen